Sondereigentumsverwaltung
Eine Eigentumswohnung ist kein Gemeinschaftseigentum sondern Sondereigentum. Die Sondereigentumsverwaltung umfasst die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen hinsichtlich einer Eigentumswohnung, dessen Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
- Überwachung der Mietzahlungen
- Durchführung des Mahnverfahrens bei Zahlungsrückständen
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung
- Korrespondenz mit dem Mieter
- Organisation von Renovierungsarbeiten
- Mietanpassungen
- Neuvermietung der Wohnung bei Mieterwechsel