WEG-Verwaltung
Ein WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig. Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Hausgeldverwaltung und -abrechnung
- Erstellen der Jahresabrechnung
- Aufstellung des Wirtschaftsplans
- Verwaltung der Erhaltungsrücklagen
- Organisation von Wartungsarbeiten, Instandhaltung und Instandsetzung
- Vertragsmanagement
Vorgehensweise um einen neuen Verwalter zu bestellen
Anfrage wegen Übernahme einer WEG-Verwaltung